Sorgfaltspflichten der Unternehmen
Am 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten.
Das LkSG beschäftigt sich mit der Einhaltung der Sorgfaltspflichten (Menschenrechte, Arbeits- und Umweltschutz) entlang der Lieferkette. Betroffen sind Betriebe, die mindestens 3.000 Mitarbeitende beschäftigen, ab 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Doch auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) kann das LkSG relevant sein: sie sind mittelbar betroffen, wenn sie Zulieferer eines größeren Unternehmens sind.
Die Offensive Mittelstand hat mit seinen Partnern einen One-Pager entwickelt, der im ersten Teil beschreibt, für wen das LkSG gilt, was es regelt und fordert und welche Vorteile die Erfüllung der darin niedergeschriebenen Vorgaben auch für KMU bietet.
Inhaltlich geht es im LkSG um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette. Dies umfasst Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Menschenrechte (z. B. Arbeit- und Sozialstandards) und den Umweltschutz.
Folgende Anforderungen stellt das Gesetz an die Unternehmen:
• Analyse und Bewertung der Risiken bzgl. Menschenrechten und Umweltstandards;
• Bei Bedarf Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Minimierung und Vermeidung ermittelter Risiken;
• Schaffung von Abhilfe im Falle von Rechtsverstößen und erheblichen Risiken;
• Dokumentation der Risiken und Maßnahmen.
Die Einhaltung der Vorgaben des Gesetzes können KMU nutzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit sowie ihre Attraktivität und Zukunftsfähigkeit zu erhöhen. So trägt der Schutz der Gesundheit und die Wahrung der Sicherheit der Beschäftigten sowie der Geschäftspartner und Lieferanten beispielsweise zu einer höheren Arbeitgeberattraktivität und Kundenbindung bei.
Im zweiten Teil unterstützt der One-Pager Führungskräfte und Verantwortliche in KMU dabei, eigene Risiken bei Menschenrechten, Arbeits- und Umweltschutz festzustellen, zu bewerten und gegebenenfalls Handlungsbedarfe festzulegen. Dabei geht es um die Bereiche Kinderarbeit, Verstöße gegen den Arbeitsschutz, widerrechtliche Nutzung von Grund und Boden sowie Schädigung der Umwelt.
Mithilfe dieses Mini-Checks können sich auch kleine und mittlere Unternehmen gut aufstellen, ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, und somit Kunden binden und ihre Attraktivität für Arbeitnehmende erhöhen.