Innovationsfond SH für KMUs

50 Millionen Euro – so hoch ist das Volumen des Innovationsfonds, den das Land Schleswig-Holstein Gründenden sowie kleinen und mittleren Unternehmen bereitstellt. Das Beteiligungskapital kann sowohl zur Finanzierung von innovativen Vorhaben, zur Unternehmensgründung als auch Nachfolgefinanzierung genutzt werden. Betriebe können aus dem Fonds stilles Beteiligungskapital, Gesellschafterdarlehen mit Wandlungsoption oder offenes Beteiligungskapital erhalten.

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Wie wird gefördert?

Beteiligungsbetrag:

  • stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR
  • offene Beteiligung: Max. 1 Mio. EUR

Detaillierte Informationen zum Innovationsfond SH und Antragsstellung unter:
https://www.ib-sh.de/produkt/innovationsfonds-sh/