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  • Energiekrise – was können Unternehmen tun?

    Im Vordergrund Thermostat

Handeln in der Energiekrise

Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung von Maßnahmen um möglichst viel Energie und Gas einzusparen, die sich kurzfristig und kostengünstig umsetzen lassen, aber auch Ratgeber zur dauerhaften Senkung der Energiekosten.

Einsparpotentiale in Unternehmen

TIPP: Kurzfristige Maßnahmen für Energieeinsparungen in Unternehmen

Die Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke (IEEKN) hat praxistaugliche Maßnahmen zusammengefasst, die Unternehmen schnell umsetzen können und für die nur geringe Investitionen erforderlich sind.

Liste_fuer_Kurzfristmassnahmen_fuer_Energieeinsparung

Erste Schritte zum ressourcenschonenden Energieeinsatz im Unternehmen

Die Offensive Mittelstand hat mit ihrem One-Pager übersichtlich zusammengefasst, wie sich Energie wirtschaftlich und umweltbewusst nutzen lässt. Prüfen Sie, in welchen Bereichen Energie in Ihrem Unternehmen überhaupt genutzt wird und wo Einsparungen möglich sind.

Hier geht es zum One-Pager zur Energieeinsparung.

6 Ansatzpunkte um Energiekosten zu senken

Die MVV Energie AG stellt ein sehr umfangreiches e-Book zum Thema Energieeffizienz kostenfrei zur Verfügung. Im Ratgeber werden die sechs größten Einsparpotentiale im Unternehmen aufgezeigt.

Bis zu 70% Ersparnis bei der Beleuchtung
30% Ersparnis bei der Wärmeversorung
30% Ersparnis im Bereich Kälte und Kühlung
50% Ersparnis bei Druckluft
30% Ersparnis bei Pumpensystemen und Motoren
25% Ersparnis bei der Lüftungsanlage

Zu jedem der sechs Ansatzpunkte werden die wichtigsten Informationen zusammengefasst und anhand von Praxisbeispielen detailliert beschrieben. Ebenso gibt es einen Überblick über die Förderung von Maßnahmen.

E-Book Energieeffizienz_MVV

Alternative zu Erdgas suchen (Fuel Switch)

Eine Umfrage der IHK ergeben, dass viele Unternehmen noch über ihre ausrangierten Ölkessel verfügen oder ihre Heizungsanlagen sowohl mit Erdgas als auch mit Öl betrieben werden kann. Die Umstellung des Energieversorgungsprozesses von Erdgas auf andere Energieträger/Technologien (Fuel-Switch) ist eine ernsthafte Option für einige Unternehmen!

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat sich ausgiebig mit dem Thema der Brennstoffumstellung beschäftigt und die wichtigsten Fragen hierzu beantwortet: Brennstoffumstellung: Was ist genehmigungsrechtlich zu beachten? (dihk.de)

Zusätzlich veranschaulicht das DIHK-Video, was es mit dem Fuel Switch auf sich hat: https://youtu.be/BpBAMiC5Ffs

Branchenspezifische Energiespartipps

Je nach Art des Unternehmens lässt sich an verschiedenen Stellen unter­schied­lich viel Energie sparen. Insbesondere kleine Betriebe verbrauchen überdurchschnittlich viel Energie pro Mitarbeiter und Quadratmeter. Hier lässt sich besonders viel einsparen. Das bundesweite Energieeffizienz-Berater-Netzwerk hat auf seiner Website die Einsparmöglichkeiten für unterschiedliche Branchen aufgezeigt:

Energieberater holen das meiste Einsparpotential aus jedem Unternehmen heraus. Und das beste: Die Kosten für den Energieberater werden mit 80% gefördert.

Energieeffizienz in der Produktion

Der Praxisleitfaden der Aktionslinie „Hessen-Umwelttech“ richtet sich an produzierende Unternehmen mit hohem Energieverbrauch. Neben praxistauglichen Handlungsempfehlungen zur Einsparung von Energie beinhaltet die Broschüre auch eine Anleitung für eine standardisierte Erhebung von Einsparpotenzialen.

Praxisleitfaden-Energieeffizienz-in-der-Produktion

Energiebedarf durch Nutzung von Abwärme dauerhaft reduzieren

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) ist ein öffentliches Unternehmen in Bundeseigentum und setzt sich seit vielen Jahren für das Gelingen des weltweiten Klimaschutzes ein. In ihrer Broschüre „Erfolgreiche Abwärmenutzung im Unternehmen“ informieren Experten über die großen Energieeffizienzpotentiale bei der Nutzung von Abwärme, geben Entscheidungshilfen und eine Übersicht von Fördermöglichkeiten.

dena_Broschuere_Abwaermenutzung

Energetische Gebäudesanierung in Kommunen

Durch energetisches Sanieren oder Bauen können Kommune oder gemeinnützigen Organisationen den hohen Energieverbrauch von Gebäuden und technischen Anlagen senken und langfristig Energiekosten sparen. Die Broschüre „Energieeffizienz in Kommunen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bietet Kommunen einen Sanierungsfahrplan, mit dem sie die richtigen Weichen für die Zukunft stellen.

zur Broschüre: bmwk_energieeffizienz-in-kommunen

Finanzielle Unterstützung

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Förderprogramme

Energieberater - Förderung bis zu 80%

Der Bund unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Inanspruchnahme qualifizierter Energieberatungen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die

  1. weniger als 250 Personen beschäftigen und
  2. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Art und Höhe der Förderung

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 6.000 Euro.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.

Antragsstellung

Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn, das heißt vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags mit dem Energieberater zu stellen. Ein Vertragsabschluss ist vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird.

Weitere Informationen sowie das Online-Antragsformular finden Sie auf der Seite des BAFA: BAFA – Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand

 

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Das neue Förderpaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft fasst die bisherige Vielfalt an Förderprogrammen zusammen. Es ist offen für alle Branchen, Unternehmensgrößen und Technologien und bietet dadurch viel Raum für passende Lösungen. Durch die Bündelung bisheriger Förderprogramme wurde auch die Antragstellung für die Unternehmen insgesamt erleichtert: Zukünftig ist nur noch ein Konzept nötig und alles wird zusammen bearbeitet.

Wie sieht die Förderung aus?

Die Förderung erfolgt wahlweise als direkter Zuschuss oder über einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Gefördert werden bis zu 10 Millionen Euro pro Antragsteller und Projekt.

Was wird gefördert?

Modul 1: Prozesse/Anlagentechnik, Abwärme
Das BMWK fördert Ihre Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von 40 Prozent. Die Förderung ist auf maximal 200.000€ pro Investitionsvorhaben begrenzt. Nebenkosten für die Planungs- und Installationskosten sind bis maximal 30 % der Investitionskosten förderfähig.
Mehr Informationen:hier


Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Das BMWK fördert Ihre Investitionen in Prozesswärme aus erneuerbaren Energien mit 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von 55 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Vorhaben liegt bei 15 Mio. Euro.
Mehr Informationen: hier

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Das BMWK fördert Ihre Investitionen mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von 40 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Investitionsvorhaben liegt bei 15 Mio. Euro.
Mehr Informationen: hier

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Das BMWK fördert Ihre Investitionen mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 500 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2). Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten eine Förderung von bis zu 40 Prozent (maximal 900 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2). Die Abwärmeerschließung zur außerbetrieblichen Nutzung wird mit bis zu 40 Prozent (KMU: 50 Prozent) der förderfähigen Kosten gefördert. Der maximale Förderbetrag pro Investitionsvorhaben beträgt 15 Mio. €.
Mehr Informationen: hier

In der Broschüre „Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erfahren Sie, wie und wo Sie in Ihrem Betrieb Energie und Ressourcen sparen können und wie Sie dabei unterstützt werden. Ob Sie in Ihrem Betrieb Schritt für Schritt Emissionen senken, mehrere Bereiche gleichzeitig angehen oder ob Sie vielleicht sogar einen Neubau planen – hier finden Sie einen Überblick darüber, was alles in Sachen Energie- und Ressourceneffizienz sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien in Unternehmen möglich ist. zur Broschüre: bmwk_energieeffizienz-in-unternehmen

Zuschüsse für Maßnahmen die CO2-Emissionen reduzieren

Für Unternehmen in Schleswig-Holstein gibt das Land SH einen Zuschuss für Maßnahmen oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der CO2-Emissionen dienen.

Mehr Informationen:
https://wtsh.de

Förderwettbewerb "Energieeffizienz"

Der branchen- und technologienoffene Wettbewerb bietet Unternehmen, egal welcher Größe, besonders attraktive Förderbedingungen und adressiert ambitionierte Projekte, die für eine wirtschaftliche Umsetzung Unterstützung benötigen. Grundsätzlich funktioniert der Wettbewerb wie ein klassisches Förderprogramm, es wird jedoch ergänzt um eine wettbewerbliche Komponente: Die Förderentscheidung orientiert sich an der sogenannten Fördereffizienz. Diese setzt die beantragte Fördersumme ins Verhältnis zur erwarteten CO2-Einsparung („Förder-Euro“ pro erreichter CO2-Einsparung pro Jahr). Je höher die Einsparung oder je geringer die beantragte Förderung ist, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen.

Mehr Informationen zum Wettbewerb: hier

Zuschüsse für Unternehmen aus dem Bereich Energie und Umweltschutz

Die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein bezuschusst  Unternehmen aus SH,  die im Bereich Energie und Umweltschutz in Wissenschaft und Forschung tätig sind oder Bildungsmaßnahmen in diesem Bereich anbieten.

Mehr Informationen:
Förderung der EKSH | EKSH

Förderung von Stromspeichern

In Schleswig-Holstein wird heute schon in mehr als zwei Dritteln des Jahres mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als überhaupt im Land verbraucht wird. Stromspeicher sollen diesen Strom künftig aufnehmen und dann bereitstellen, wenn nicht genügend Energie aus Wind und Sonne produziert wird. Damit kurzfristig mehr Speicher gebaut werden, hat die Landesregierung eine Förderrichtlinie für Stromspeicher veröffentlicht.

Nach der neuen Richtlinie werden Investitionen in neu installierte Stromspeicher gefördert, die mindestens 75 Prozent der jährlichen Energie aus direkt angeschlossenen Erneuerbare-Energien-Anlagen beziehen. Antragsberechtigt sind sowohl kleine, als auch mittlere Unternehmen.

Die Zuwendung wird im Wege der Förderung eines Vorhabens als Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Zuwendung beträgt 40% bei mittleren Unternehmen und 50% bei kleinen Unternehmen.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website des Landes Schleswig-Holstein

Förderung für Heizungen

Seit dem 27. August können nun auch Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Fördermittel für den Einbau umweltfreundlicher Heizsysteme oder den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz beantragen. Die Zuschüsse werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.

Antragsberechtigt sind:

  • Einzel­unter­nehmen und frei­beruflich Tätige
  • Unter­nehmen und komm­unale Unter­nehmen
  • Körper­schaften und An­stalten des öffen­tlichen Rechts, zum Bei­spiel Kammern oder Ver­bände
  • gemein­nützige Orga­nisationen und Kirchen
  • juri­stische Per­sonen des Privat­rechts und Wohnungs­baugenossen­schaften

Es stehen sowohl für Wohn­gebäude als auch Nicht­wohn­gebäude je zwei Formen der Finanzierung zur Ver­fügung: ein Zu­schuss von bis zu 35 Prozent und ein Ergänzungs­kredit.

Mehr Informationen zum Förderprogramm und der Antragsstellung erhalten Sie auf der Website der KfW-Bank unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsfoerderung/

Wir helfen Ihnen gern.

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