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  • Flutkatastrophe – was können Unternehmen tun?

Hilfe nach der Ostsee-Sturmflut

Die Sturmflut hat an vielen Stellen große Schäden verursacht, die nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen vor finanzielle Herausforderungen stellen. Auf unserer Seite finden Sie Anlaufstellen und Hilfsprogramme, mit denen Betroffenen schnell und unbürokratisch geholfen werden soll.

Auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat schnell reagiert und auf seiner Website die häufigsten Fragen rund um die Entsorgung, Beseitigung der Schäden beantwortet.
https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/flutkatastrophe

Finanzielle Hilfen

steuerliche Erleichterungen

Am 26. Oktober ist der Katastrophenerlass in Kraft getreten. Er erleichtert allen Betroffenen beispielsweise die Stundung und das Aufschieben von Vollstreckungsmaßnahmen.

So können Geschädigte die Stundung der bis zum 31. Januar 2024 fälligen Steuern beantragen. Die Stundungen werden grundsätzlich für drei Monate, längstens bis zum 30. April 2024 gewährt.

Details zu Vollstreckungsaufschüben, Anpassungen von Vorauszahlen können Sie im Katastrophenerlass nachlesen:
Katastrophenerlass Ostsee-Sturmflut vom 25. Oktober 2023 (schleswig-holstein.de)

Härtefallregelung - Tilgungserlass

Die Landesregierung ermöglicht den Erlass von Darlehenstilgungen von bis zu 50.000 Euro und erweitert damit ihr Sturmflut-Darlehensprogramm.
Das neue Angebot richtet sich an nicht öffentliche Unternehmen und Privatpersonen, die bei der Sturmflut im Oktober 2023 Schäden erlitten haben und zur Beseitigung der Schäden ein Darlehen aufnehmen müssen/mussten.

Voraussetzung für die Beantragung des Härtefall-Bonus ist die fristgerechte Beantragung eines Förderdarlehens aus der „Überbrückungshilfe Sturmflut“ (Eingang bis spätestens zum 28.02.2024 bei der IB.SH) und die Erfüllung von definierten Härtefall-Kriterien. Ein Härtefall-Kriterium ist beispielsweise das Bestehen einer Elementarschadenversicherung oder der Nachweis, dass der Abschluss einer solchen Versicherung nicht möglich war.

Eine Antragsstellung für die Härtefallregelung ist voraussichtlich ab Ostern möglich und soll über die Hausbank erfolgen.

Sobald uns weitere Information zur Antragsstellung der Härtefallregelung vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.

Überbrückungshilfe Sturmflut

Mit der Überbrückungshilfe Sturmflut werden Privatpersonen und Unternehmen unterstützt, die unmittelbar durch die Ostsee-Sturmflut vom 19. bis 21. Oktober 2023 einen Sachschaden an und in Immobilien/Betriebsstätten in Schleswig-Holstein erlitten haben. Es handelt sich dabei um ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Immobilie/Betriebsstätte.

Wer wird gefördert?

Privatpersonen und Unternehmen, denen unmittelbar aus der Ostsee-Sturmflut vom 19.-21.Oktober 2023 ein Sachschaden an und in Immobilien/Betriebsstätten in Schleswig-Holstein entstanden ist. Zu den vorgenannten Unternehmen zählen unabhängig von ihrer Rechtsform und Unternehmensgröße

  • gewerbliche Unternehmen (inkl. freiberuflich Tätige),
  • Sozialunternehmen und gemeinnützige Organisationen und
  • natürliche Personen mit Gewerbeanmeldung,

Wie wird gefördert?

  • Förderdarlehen bis zu 50.000 Euro pro Immobilie/Betriebsstätte.
  • Darlehensbeträge: max. 50.000 Euro pro Immobilie/Betriebsstätte (Mindestbetrag von 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für gewerbliche Antragstellende)
  • Darlehenslaufzeit: 5 Jahre
  • Sollzinssatz: 1,00 % p.a.
  • Tilgung: ein Tilgungsfreijahr, anschließend monatliche Rückführung mit einem vierjährigen Tilgungsprofil
  • Besicherung ohne Sicherstellung

Die Antragsstellung ist ab dem 27. November 2023 möglich. Diese erfolgt über Ihre Hausbank an die IB.SH. 

Weitere Details entnehmen Sie bitte der IB.SH-Website: https://www.ib-sh.de/produkt/ueberbrueckungshilfe-sturmflut

Das sollten Sie wissen…

Schäden dokumentieren

Auch wenn der Tatendrang groß ist, die Schäden und das Chaos schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die Schäden unbedingt detailliert dokumentieren. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass durch Natureignisse entstandene Schäden in der Regel nicht von der Elementarversicherungen übernommen werden. Deshalb der Tipp, die Schäden unbedingt zu dokumentieren, so dass Sie diese belegen und Geld aus Härtefallfonds und Hilfsprogrammen beantragen können.

https://www.verbraucherzentrale.sh/

Entsorgung von Sperrmüll

Die Entsorgung von Sperrmüll ist für Campingplatzbetreiber- und Nutzer auf dem Recyclinghof der AWR möglich. Für Personen, die ihre Hauptwohnanschrift nicht im Kreis Rendsburg-Eckernförde haben ist dies nicht kostenfrei.

Die Campingplatznutzer und Campingplätze selber können ihre Abfälle (ausgenommen Gefahrenstoffe) kostenpflichtig bei der Glindemann Gruppe | BRZ Baustoff- und Recyclinghof Birkensee, Birkenseer Weg 7, 24340 Gammelby anliefern. Dies gilt auch für Wohnwagen und Boote.

Weiterhin können Campingplätze als Gewebetreibende ihre Abfälle über eine kostenpflichtige Containergestellung entsorgen. Hier kann jeder verfügbare Containerdienst im Umkreis angefragt werden.

Der Recyclinghof Eckernförde öffnet außerplanmäßig auch am 01.11.2023.

https://www.awr.de

Rechtlicher Hinweis: Wir haben unsere Informationen sorgfältig überprüft, trotzdem übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten sowie der zusammengestellten Links. Alle Informationen dienen dazu, Ihnen eine erste Hilfestellung zu geben und für mögliche Fragen zu sensibilisieren. Die Antworten auf die Fragen stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.

Wir helfen Ihnen gern.

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