Mit der Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung fördert die KfW-Bank:
- in- und ausländische Unternehmen, die durch die Coronakrise in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und
- ein Vorhaben in Deutschland finanzieren möchten
Ziel ist es die Liquidität des Unternehmens zu sichern. Verschaffen Sie sich hierfür einen Überblick über die laufenden Kosten, offene Forderungen und Rücklagen und prüfen Sie akribisch, welche eigenen Kosten Sie senken können:
Die Maßnahmen setzen alles daran, Firmen, Betriebe und Selbstständige mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie durch die Krise kommen und Arbeitsplätze geschützt werden. Wer unsicher ist, welche Hilfsprogramme überhaupt in Frage kommen, kann sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen, T: 04331 1311-15. Wir helfen gerne weiter.
Überbrückungshilfe für KMUs und Selbstständige
ÜBERBRÜCKUNGSHILFE IV
Förderzeitraum: Januar bis Juni 2022
Antragsfrist: bis 15. Juni 2022
Wer ist antragsberechtigt?
Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche).
Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).
Wo können Anträge gestellt werden?
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Achtung, die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV endet am 15. Juni 2022.
Die Anträge auf Überbrückungshilfe werden auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten gestellt und bewilligt. Auf der Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten ist durch die prüfenden Dritten eine Schlussrechnung einzureichen. Die Frist zur Einreichung der Schlussrechnung wurde bis zum 31. Oktober 2023 verlängert. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. März 2024 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden.
Detaillierte Informationen:
Auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de werden alle Fragen rund um die Überbrückungshilfe ausführlich beantwortet.
Grundsicherung für Soloselbstständige
Antragsberechtigt sind:
deren finanzielle Situation sich durch die Corona-Krise drastisch verschlechtert hat. Die Grundsicherung kann ab dem Punkt beantragt werden, wenn das Einkommen nicht mehr ausreicht, um für sich und die Familie zu sorgen.
Wie hoch ist die Förderung:
Aktuell gilt der Regelsatz für Erwachsene von 439 Euro zusätzlich zur Übernahme von Wohnkosten wie Miete, Nebenkosten etc.
Wo erfolgt die Antragsstellung:
Der Antrag kann telefonisch, per E-Mail oder per Brief beim zuständigen Jobcenter gestellt werden.
Bundesagentur für Arbeit Rendsburg
Hotline 0800 45555-00
Auf der Website der Arbeitsagentur finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie den Antrag zur Grundsicherung stellen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen: https://www.arbeitsagentur.de
Der erleichterte Zugang zur Grundsicherung ist bis zum 31.12.2021 möglich.
Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige
NEUSTARTHILFE
Förderzeitraum: Januar bis Juni 2022
Antragsfrist 15. Juni 2022
Wer ist antragsberechtigt?
Wie hoch ist der Zuschuss/Vorschuss?
Wie kann die Hilfe beantragt werden?
Bei der Antragstellung wird unterschieden zwischen:
Erstattung der Betriebsausgaben bei Quarantäne (nur für Selbstständige)
Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer der Quarantäne oder des Tätigkeitsverbots geschlossen ist, können zusätzlich den Ersatz von weiterlaufenden und nicht gedeckten Betriebsausgaben nach § 56 Absatz 4 Satz 2 IfSG beantragen. Zu solchen Betriebsausgaben zählen z. B. Miete für Geschäftsräume, Versicherungskosten und andere Fixkosten, die nicht mehr durch Einnahmen gedeckt sind. Der Ersatz erfolgt in angemessenem Umfang.
Um einen Anspruch auf Ersatz geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde. In Schleswig Holstein ist das Landesamt für soziale Dienste in Neumünster für die Bearbeitung zuständig, Hotline: 04621 806116, E-Mail: .
Kurzarbeit
Gibt es aufgrund der Corona-Krise in dem Unternehmen nicht mehr genug zu tun, kann Kurzarbeit beantragt werden. Die Beantragung muss jeweils bis zum 30. des laufenden Monats erfolgen!
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich danach, wie hoch der finanzielle Verlust nach der Zahlung von Steuern ist. Grundsätzlich gilt:
*Voraussetzung: der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mind. 50 Prozent
Detaillierte Informationen und Antragsstellung unter: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/
Lohnfortzahlung bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
Für Personen, die Corona-positiv getestet wurden oder Kontaktperson einer infizierten Person sind, wird eine behördliche Quarantäne angeordnet. Doch wie geht es jetzt weiter? Werden die betreffenden Mitarbeiter/-innen krankgeschrieben oder ins Homeoffice geschickt? Wer kommt für den Verdienstausfall auf?
Die nachstehenden Antworten auf die Fragen stellen keine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zur Handlungsorientierung. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihren Berufsverband/ Ihre Kammer oder holen Sie sich bei arbeitsrechtlichen Fragen Unterstützung bei einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin.
Wer muss für wie lange in Quarantäne, was passiert mit engen Kontaktpersonen, müssen Sie sich beim Gesundheitsamt melden?
Antworten unter Berücksichtigung der tagesaktuellen Anweisung des Gesundheitsamtes des Kreises Rendsburg-Eckernförde finden Sie hier
Homeoffice, Krankmeldung und Lohnfortzahlung bei Verdienstausfall?
Grundsätzlich gilt:
Lohnfortzahlung durch Schließung von Kindergärten und Schulen
Sollte es zu behördlichen Schließungen von Schulen und Kitas oder Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen geschlossen werden, gilt:
Arbeitgeber, Selbstständige und Arbeitnehmer können eine Verdienstausfallentschädigung beantragen.
zum Antragsformular: https://ifgs-online.de/
Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von 24 Monaten nach Ende der Schließung bzw. Untersagung des Betretens der Schule oder Betreuungseinrichtung gestellt werden. Der Antrag wird im Anschluss an die zuständige Behörde übermittelt. In Schleswig Holstein ist das Landesamt für soziale Dienste in Neumünster für die Bearbeitung zuständig, Hotline: 04621 806116 E-Mail:
Kredit: IB.SH Härtefallfonds Mittelstand
Wer ist antragsberechtigt?
Mit welchen Darlehenshöhen kann gerechnet werden?
Antragsstellung erfolgt über Ihre Hausbank.
Antragsfrist: bis 15.03.2022
Fragen und Antworten zum Darlehensprogramm sowie Antragsunterlagen unter:
https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-haertefallfonds-mittelstand/
Beteiligungsprogramm: Härtefallfonds Mittelstand
Ziel des Beteiligungsprogramms ist es, Unternehmen, bei denen (durch coronabedingte Umsatzausfälle) Liquiditätsengpässe entstanden sind, die nicht durch bereits gewährte oder beantragte Fördermittel gedeckt sind, finanziell den Rücken zu stärken, um auch zukünftig Fremdkapitalfinanzierungen zu ermöglichen und damit den Unternehmen Perspektiven zu ermöglichen.
Wer ist antragsberechtigt?
Alle haupterwerblichen Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein mit grundsätzlich intaktem Geschäftsmodell, Gründung vor dem 01.04.2020
Was wird gefördert?
alle bilanzstärkenden Maßnahmen, vor allem zur Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalausstattung und zur Liquiditätssicherung. Förderfähig sind u.a. alle laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter (einschließlich Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel).
Voraussetzungen:
Konditionen:
Frist: bis 15.03.2022
Weitere Informationen zum MBG Härtefallfond Mittelstand finden Sie auf der Website der MBG:
https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/mbg-haertefallfonds-mittelstand/
Eigenkapital-Hilfe für Start-ups und kleine Mittelständler
Schon vor der Corona–Pandemie war es für Start–ups und kleine mittelständische Unternehmen oft nicht einfach, Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnliche Mittel zu beschaffen. In der Krise hat sich diese Situation noch verschärft. Daher werden für diese Zielgruppe bis Ende 2021 Eigenkapital– und eigenkapital–ähnliche Finanzierungen mit einem Volumen von insgesamt 40 Mio. Euro bereitgestellt. Diese Programme wurden in Schleswig–Holstein im Rahmen der sogenannte Säule II, die die Bundesregierung zur Unterstützung von Start–ups und kleinen Mittelständlern bei der Überwindung der Corona–Krise etabliert hat, ins Leben gerufen. www.kfw.de/corona–startup
Ziel der Säule II ist es, Start–ups und kleine Mittelständler, die Finanzierungsbedarfe haben, mit Mezzanine–oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen. Über haftungsfreigestellte Globaldarlehen können die Landesförderinstitute passgenau auf die jeweiligen Bundesländer zugeschnittene Förderinstrumente refinanzieren. Die Mittel stehen Unternehmen mit einem Gruppenumsatz bis 75 Mio. Euro zur Verfügung, die bis zum 31.12.2019 noch nicht in Schwierigkeiten waren und nunmehr nachweislich einen coronabedingten Finanzierungsbedarf haben
Wer kann das Beteiligungsprogramm in Anspruch nehmen?
Förderfähige Unternehmen sind Start–ups und kleine Mittelständler (gewerbliche Unternehmen bis zu 75 Mio. EUR Gruppenumsatz), die entweder ihren Sitz, ihre
Betriebsstätte, ihre Hauptverwaltung, den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten in Schleswig–Holstein haben.
Und, die am 31. Dezember 2019 kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne von Artikel 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 waren, aber danach infolge der Corona–Krise in Schwierigkeiten geraten sind; abweichend davon können Beihilfen für kleine und Kleinstunternehmen gewährt werden.
Höhe der Beteiligung?
max. 1.300 TEUR*
*abhängig vom noch verfügbaren Kleinbeihilfebudget. Mit der Beteiligung ist eine Kleinbeihilfe in Höhe von 90% der Beteiligungshöhe verbunden.
Wo können die Mittel beantragt werden?
Die Mittel können ab sofort bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) beantragt werden.
Antragsfrist: 31.12.2021
Kredit: KfW-Schnellkredit für Unternehmen
KfW-Schnellkredit für Unternehmen
Mit dem KfW-Schnellkredit 2020 wird alles gefördert, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen:
Wer wird gefördert?
Konditionen:
Antragsstellung:
Die Antragsstellung erfolgt nicht über die KfW direkt, sondern über die (Haus-)Bank.
Frist: 31.12.2021
Mehr Informationen:
Kredit: KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen die mind. 5 Jahre am Markt sind
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 1 Mrd. Euro beantragen.
Antragsberechtigt sind:
Was wird gefördert?
Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
Frist: 31.12.2021
Die Antragsstellung erfolgt nicht über die KfW direkt, sondern über die (Haus-)Bank.
Mehr Informationen:
KfW-Konsortialfinanzierung ab 25 Mio
Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Hierbei übernimmt die KfW bis zu 80% des Risikos, jedoch maximal 50% der Gesamtverschuldung oder 30% der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe. Das erhöht Ihre Chance, eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung zu erhalten.
Wer ist antragsberechtigt?
Mit der Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung fördert die KfW-Bank:
Was wird gefördert?
Mit der Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung fördert die KfW-Bank alles, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist.
Konditionen:
Wo kann man den Antrag stellen?
Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern bei einem Finanzierungspartner. Das kann die Hausbank, aber auch eine andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Direktbank, Bausparkasse, Versicherung oder ein Finanzvermittler sein.
Antragsfrist: 31.12.2021
Weiterführende Informationen:
https://www.kfw.de
IB.SH Förderdarlehen für Hotel-/Beherbungs- und Gaststättengewerbe
Die IB.SH. vergibt gemeinsam mit den Hausbanken Förderdarlehen für die durch die Coronakrise unmittelbar betroffenen Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes in Schleswig-Holstein.
Wer ist antragsberechtigt? (ausschließlich Haupterwerbsbetriebe, kein Nebenerwerb):
Höhe und Laufzeit:
Die Antragsstellung erfolgt über die Hausbank.
Das Förderdarlehen ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.
Antragsfrist: 15.12.2021
Detaillierte Informationen: https://www.ib-sh.de/produkt/mittelstandssicherungsfonds/
steuerliche Erleichterungen
Zur Entlastung der Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler wurden steuerliche Erleichterungen umgesetzt, dazu gehören zum Beispiel:
Nutzen Sie das vorbereitete Formular
Um die Hilfsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Finanzamt Rendsburg
Telefon: 04331 598-0
E-Mail:
Finanzamt Eckernförde-Schleswig
Telefon: 04351 756-0
E-Mail:
Gestärkt durch die Krise - Krisenmanagement fördern lassen
Die Pandemie hat gezeigt, wie Betriebe in kürzester Zeit auf tiefgreifende Veränderungen reagieren mussten, etwa auf Kontaktbeschränkungen und die Verlagerung von Arbeit ins Home-Office. Dabei wurde deutlich, dass besonders widerstands- und veränderungsfähige Unternehmen, sowie Unternehmen, die bereits vor der Krise digital gut aufgestellt waren, besser mit der neuen Situation zurechtkamen. Gleichzeitig hat die Pandemie den Strukturwandel in der Arbeitswelt massiv beschleunigt. Digitalisierung sowie zeit- und ortsflexibles Arbeiten werden über die Pandemie hinaus weiterbestehen und zunehmend zum Arbeitsalltag gehören. Mit der geförderten Beratung im Rahmen des neuen Programmzweigs werden KMU unterstützt, ihr Krisenmanagement zu verbessern und die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Veränderungen der Arbeitsorganisation und Unternehmenskultur zu identifizieren, mitzugestalten und zu etablieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Chancen der virtuellen Kommunikation, der Personalführung auf Distanz sowie von Home-Office-Lösungen.
Der Programmzweig richtet sich an KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Die Förderung beträgt 80 Prozent. Es werden maximal fünf Beratungstage gefördert. Dafür kann der Programmzweig bis zu dreimal in Anspruch genommen werden. Ein Beratungszyklus darf nicht länger als drei Monate dauern.
Förderprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind.
Es hat diese Ziele:
Detaillierte Informationen sowie Anträge sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden
Digibonus I - Digitalisierung für Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise stehen die Unternehmen in Schleswig-Holstein vor großen Herausforderungen. Bis auf weiteres wird es darauf ankommen, Kundenkontakte in einer Form zu gestalten, die zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Dafür sind digitale Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten von zentraler Bedeutung. Mit der Förderung soll Kleinstunternehmen ein niedrigschwelliger Einstieg in entsprechende Digitalisierungsmaßnahmen ermöglicht werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine, die
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Soft- und Hardware sowie diese begleitenden Dienstleistungen in folgenden Bereichen (abschließende Auflistung):
Zu den begleitenden Dienstleistungen zählen die notwendige Einrichtung der Soft-und Hardware sowie die Konzeption von digitalen Lösungen wie zum Beispiel Online-Auftritte.
Wie hoch sind die Fördersummen?
Der Zuschuss beträgt einmalig maximal 1.000 Euro. Dieser Betrag reduziert sich auf die tatsächlich entstandenen Kosten, wenn diese weniger als 1.000 Euro betragen. Die Investition muss mindestens 500 Euro betragen, um förderfähig zu sein. Förderfähig sind Ausgaben, die ab dem 01.01.2021 getätigt wurden.
Mehr Informationen und Antragsstellung unter:
Landesprogramm Wirtschaft – Digibonus I Schleswig-Holstein | IB.SH (ib-sh.de)
Digibonus II - Digitalisierung für Unternehmen mit max. 20 Beschäftigten
Das Förderprogramm richtet sich speziell an kleine Unternehmen, die ihre Digitalisierungsmaßnahmen durch Investitionen voran bringen wollen. Gefördert werden Anschaffungen in Hard- und Software inkl. notwendiger Dienstleistungen. Der Antrag wird direkt über die WT.SH gestellt.
Wer ist antragsberechtigt?
Was wird gefördert?
Wie hoch sind die Fördersummen?
Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 17.000 Euro.
Mehr Informationen und Antragsstellung direkt bei der WT.SH unter:
https://wtsh.de/de/digibonus-2-sh
Stephan Lubomierski
T: 04331 1311-15
E:
T: 04331 1407-33
M: 0151 14290334
E:
T: 04331 1407-20
M: 0151 27045994
E:
M: 0151 74412810
E:
T: 04351 735-251
E:
M: 0172 8635601
E:
M: 0171 8413278
E:
T: 04331 1407-31
M: 0151 54964875
E: