„Überbrückungshilfe II“ ist gestartet

Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hat am 21.10. den Startschuss für die 2. Phase der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler gegeben.

Dies bedeutet: Ab jetzt können Sie die Anträge über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de über „geprüfte Dritte“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwäte) stellen.

Die Überbrückungshilfe für Unternehmen steht allen Branchen offen, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind, wie beispielsweise Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist. Förderfähig sind auch Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in die Außenbereiche, um Ansteckungsrisiken zu minimieren, hierzu zählen beispielsweise die Anschaffung von Außenzelten oder
Wärmestrahler.

Damit noch mehr Unternehmen von der finanziellen Unterstützung profitieren, wurden folgende Änderungen im Programm vorgenommen:

  1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
    – einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
    – einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
  2. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
  3. Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet
    – 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
    – 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
    – 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).
  4. Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
  5. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Anträge können ab sofort bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.