Neu: Eigenkapital-Hilfe für Start-ups und kleine Mittelständler

Für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen, die Eigenkapital benötigen, hat das Land Schleswig-Holstein neben den Zuschuss- und Darlehensprogrammen ein neues Beteiligungsprogramm herausgebracht. Für Start-ups und kleine Mittelständer werden bis Ende 2020 Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Finanzierungen bereitgestellt.

Wer kann das Beteiligungsprogramm in Anspruch nehmen?
Die Mittel stehen Unternehmen mit einem Gruppenumsatz bis 75 Mio. Euro zur Verfügung, die bis zum 31.12.2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren und nunmehr nachweislich einen coronabedingten Finanzierungsbedarf haben. Aus diesem „Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein“ kann ein Unternehmen unter Einhaltung der Kleinbeihilferegelung bis zu 800.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren erhalten.

Wo können die Mittel beantragt werden?
Die Mittel können ab sofort bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) beantragt werden. Zur Finanzierung des Programms erhält die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) durch den Bund garantierte Darlehensmittel der KfW in Höhe von 10,5 Mio. Euro. Sie leitet diese an die MBG weiter. Die MBG selbst trägt 4,5 Mio. Euro des Finanzierungsvolumens. Davon verbürgen die IB.SH und das Land Schleswig-Holstein 3 Mio. Euro.