Förderung für umweltfreundliche Heizungen: Jetzt auch für Unternehmen
Seit dem 27. August können nun auch Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Fördermittel für den Einbau umweltfreundlicher Heizsysteme oder den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz beantragen. Die Zuschüsse werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.
Antragsberechtigt sind:
- Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- juristische Personen des Privatrechts und Wohnungsbaugenossenschaften
Es stehen sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude je zwei Formen der Finanzierung zur Verfügung: ein Zuschuss von bis zu 35 Prozent und ein Ergänzungskredit.
Mehr Informationen zum Förderprogramm und der Antragsstellung erhalten Sie auf der Website der KfW-Bank unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsfoerderung/