E-Rechnungspflicht ab 2025: Kostenlose Infoveranstaltung

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland verpflichtend. Ab diesem Datum müssen Unternehmen, einschließlich Kleinunternehmen, in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Bezüglich des Versandes von E-Rechnungen sind angesichts des zu erwartenden Umsetzungsaufwandes Übergangsregelungen bis 2027 vorgesehen.

Eine E-Rechnung bedeutet, dass die Rechnungsdaten so aufbereitet sein müssen, dass sie von Computersystemen ohne manuelle Eingriffe direkt verarbeitet werden können. Eine PDF-Rechnung, die per E-Mail versendet wird, gilt demnach nicht als E-Rechnung.

Fristen zur E-Rechnungspflicht:

  • 01.01.2025: Alle Unternehmen in Deutschlang müssen elektronische Rechnungen empfangen können.
  • 31.12.2026: Ende der Übergangsfrist. Ab diesem Datum dürfen Unternehmen keine Papier- oder anderen elektronischen Rechnungsformate mehr nutzen. Die Nutzung von E-Rechnungen wird zwingend erforderlich.
  • 31.12.2027: Ende der verlängerten Übergangsfrist für kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 EUR.

Kostenlose Informationsveranstaltung:

Um sicherzustellen, dass Sie bestens auf die Umstellung vorbereitet sind, bieten wir eine kostenlose Informationsveranstaltung an. Diese Veranstaltung bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der neuen Vorschrift und gibt praxisnahe Tipps, wie Sie den Übergang reibungslos gestalten können.

Wann und Wo?

19.09.2024, 18:00-20:00 Uhr im Technik- und Ökologiezentrum Eckernförde

Melden Sie sich jetzt an und nutzen Sie die Gelegenheit, sich rechtzeitig auf die Umstellung vorzubereiten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Zur Anmeldung: https://wfg-rd.de/anmeldung/e-rechnung/