Bis Ende 2026 dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen oder, mit Zustimmung des Empfängers, beispielsweise PDF-Rechnungen versenden. Ab 1. Januar 2027 wird die E-Rechnung für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro bei vielen inländischen B2B-Umsätzen verpflichtend. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro gilt die Übergangsfrist noch bis Ende 2027.
Wichtig: Eine per E-Mail versendete PDF-Rechnung gilt nicht als E-Rechnung. Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.
Die kostenlose Informationsveranstaltung von unserem Referenten Lars Sörensen richtet sich an Unternehmen, die klären möchten, welche Regelungen für den eigenen Betrieb gelten und ob aktuell Handlungsbedarf besteht. Neben den gesetzlichen Fristen geht es auch um zulässige Rechnungsformate und die praktische Umsetzung.
Besonders interessant ist die Veranstaltung für Unternehmen, die bislang überwiegend mit Papier- oder PDF-Rechnungen arbeiten oder noch unsicher sind, welche Anforderungen künftig auf sie zukommen.
Die Teilnahme ist kostenlos, bedarf allerdings der vorherigen Anmeldung, da die Plätze begrenzt sind.