Montag, 02. September 2024
Förderung für umweltfreundliche Heizungen
Seit dem 27. August können nun auch Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Fördermittel für den Einbau umweltfreundlicher Heizsysteme oder den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz beantragen. Die Zuschüsse werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.
Antragsberechtigt sind:
- Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- juristische Personen des Privatrechts und Wohnungsbaugenossenschaften
Es stehen sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude je zwei Formen der Finanzierung zur Verfügung: ein Zuschuss von bis zu 35 Prozent und ein Ergänzungskredit.
Mehr Informationen zum Förderprogramm und der Antragsstellung erhalten Sie auf der Website der KfW-Bank unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsfoerderung/