Jetzt Soforthilfe beantragen!

Ab sofort können Anträge auf Gewährung einer Soforthilfe für Unternehmen bis 10 Beschäftige und Solo-Selbstständige bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden. Damit startet das Soforthilfeprogramm des Landes.

Wer kann den Antrag stellen?

Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie Selbstständige, die infolge von Corona nach dem 11.03. eine finanzielle Einbuße erlitten haben, können die Soforthilfe des Bundes in Anspruch nehmen und ab jetzt den Antrag stellen. Damit werden einmalig für 3 Monate Zuschüsse zu Betriebskosten bewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für 2 weitere Monate eingesetzt werden.

Wie hoch kann die finanzielle Unterstützung ausfallen?

  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro
  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.
  • Selbstständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden.

Wo finde ich den Antrag?

Hier finden Sie den Antrag als downloadfähiges PDF.

Sie brauchen Hilfe bei der Antragstellung?

Die Mitarbeiter/-innen der Wirtschaftsförderung Rendsburg-Eckernförde (WFG) helfen Ihnen gern und beraten bei der Antragstellung. T: 04331 1311-15.