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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – was muss der Einzelhandel, Dienstleister und das Gastgewerbe beachten?
10.09.2024 14:00 - 15:00
Gerne weisen wir auf die Veranstaltung der IHK Schleswig-Holstein hin:
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen digitale Produkte und Dienstleistungen, die sich an den Endverbraucher richten, ab dem 28. Juni 2025 den Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit entsprechen.
Die gesetzliche Neuerung stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) im Handel und Dienstleistungssektor vor neue Herausforderungen, da bspw. Online-Shops, E-Commerce-Plattformen und Online-Buchungssysteme für Unterkünfte zukünftig unter das Gesetz fallen. Diese digitalen Dienstleistungen müssen die festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass sie für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich und nutzbar sind.
Was verbirgt sich hinter dem Begriff digitale Barrierefreiheit? Für wen gilt das Gesetz und welche gesetzlichen Anforderungen müssen erfüllt werden? Wie kann digitale Barrierefreiheit realisiert werden? In unserem zweiteiligen Webinar werden die rechtlichen Grundlagen erläutert. Außerdem erfahren Sie, warum die Beachtung von digitaler Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen wichtig ist und wie Sie diese in einfachen Schritten erreichen können.
Das Thema wird in zwei Blöcken behandelt, Sie können bei der Anmeldung entscheiden, an welchen Blöcken Sie teilnehmen wollen.
- 10.09. I 14:00-15:00 Uhr Sensibilisierung & Recht (Online-Webinar)
- 17.09. I 14:00-15:00 Uhr Umsetzung (Online-Webinar)
Die Anmeldung erfolgt auf der Website der IHK: zur Anmeldung